Vertragsbedingungen ( AGB )

Verträge zwischen Dance & DJ und seinen Kunden entstehen durch Annahme des Angebotes.
Die Annahme des Angebotes muss in schriftlicher Form erfolgen.  ( gerne auch per E-Mail )



Leistungen von Dance & DJ

1.
Der Veranstaltungsort wird, sofern möglich, vorab besichtigt,
um Probleme in Akustik, Licht & Strom ausschließen zu können.

2.
Die Bereitstellung sowie der Transport Ihrer gewünschten
Ton- & (oder) Lichtanlage

3.
Mindestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn wird mit dem Aufbau Ihre gewünschte Anlage begonnen,
damit sie  steht und spielbereit ist, bevor Ihre Gäste eintreffen.

4.
Stellen eines DJ’s für den Abend.

5.
Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung durch den DJ.



Leistungen des Auftraggebers (Kunde) / Zahlung

Um Spaßbuchungen zu vermeiden :

Bei Vertragsbestätigung wird eine Vorauszahlung von mindestens 50 % des gesamten Honorars
per Überweisung oder in bar fällig.
Der Rest des Honorars ist am Veranstaltungsabend in bar zu begleichen.
Dort erhalten Sie auch Ihre Rechnung.



Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:    25 % der vereinbarten DJ-Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung:   50 % der vereinbarten DJ-Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:   75 % der vereinbarten DJ-Gage

Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.



Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden
zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen,
werden die Stornokosten gesondert geregelt. 



Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter,
soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
durch Dance & DJ verursacht worden ist.

Für Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von Dance & DJ,
die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern Dance & DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse
(höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen
beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.)
die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag,
keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.



GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA
werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.